Künstlersozialabgabe (KSA)

Das Künstlersozialversicherungsgesetz besteht seit 1983 und ist Grundlage der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten.
Auch selbständige Designer, Web-Designer und Grafiker gelten als Künstler und damit besteht auch für sie Abgabenpflicht.
Künstler und Publizisten müssen nur die Hälfte des vorgeschriebenen Beitrages selbst zahlen, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und der Abgabe der Unternehmen finanziert.

Der Abgabensatz wird jährlich bis zum 30.09. für das folgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt. Für das Jahr 2010 beträgt er 3,9 %.
Die Unternehmen müssen die Rechnungen für alle an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte sammeln und dafür die Künstlersozialbeiträge abführen.

Bereits 2007 wurde die Deutsche Rentenversicherung mit der Abwicklung beauftragt und sie hat sich damals zum Ziel gesetzt, bis 2010 weit über 280.000 Betriebe Deutschland weit anzuschreiben und die Abgabenpflicht an die Künstlersozialkasse festzustellen.
Bei Betriebsprüfungen wird auch die Abgabe an die Künstlersozialkasse sehr genau überprüft und gegebenenfalls Nachforderungen für die zurückliegenden 5 Jahre eingefordert.

Informieren Sie sich rechtzeitig!
Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater die mögliche KSA ermitteln.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.kuenstlersozialkasse.de/.